Mietvertrag beenden: Wann Eigentümer kündigen dürfen – und wie

Es gibt viele Gründe, weshalb Eigentümer ein bestehendes Mietverhältnis beenden möchten – ob wegen Eigenbedarf, umfassender Modernisierungsmaßnahmen oder bei nachhaltiger Pflichtverletzung durch den Mieter. Doch eine Kündigung ist nicht ohne Weiteres möglich. Wer rechtssicher und zielgerichtet handeln will, sollte die gesetzlichen Rahmenbedingungen kennen – und professionell vorgehen.

Eigenbedarf als häufigster Kündigungsgrund

Die wohl häufigste und rechtlich zulässige Form der ordentlichen Kündigung ist der Eigenbedarf. Dabei muss der Eigentümer glaubhaft darlegen, dass er die Immobilie für sich selbst, nahe Angehörige oder aus beruflichen Gründen benötigt. Je genauer und nachvollziehbarer die Begründung, desto rechtssicherer ist das Vorgehen. Fristen und Formvorschriften müssen dabei zwingend eingehalten werden – andernfalls droht eine unwirksame Kündigung und ein langwieriger Rechtsstreit.

Verhaltensbedingte Kündigungen erfordern Belege

Auch bei Pflichtverletzungen wie ständigen Mietrückständen, massiven Ruhestörungen oder unerlaubter Untervermietung kann eine Kündigung ausgesprochen werden – in schweren Fällen sogar fristlos. Wichtig ist dabei, alle Verstöße zu dokumentieren und dem Mieter zuvor eine Abmahnung auszusprechen. Nur wenn der Mieter sein Verhalten nicht ändert, kann eine rechtlich tragfähige Kündigung erfolgen. Eigentümer sollten hier mit Augenmaß agieren und im Zweifel rechtlichen Beistand einholen.

Form und Ablauf entscheiden über Erfolg

Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen, eigenhändig unterschrieben sein und eine nachvollziehbare Begründung enthalten. Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Dauer des Mietverhältnisses und beträgt in der Regel drei bis neun Monate. Wichtig: Die Gründe müssen zum Zeitpunkt der Kündigung bestehen – nachgeschobene Argumente werden vor Gericht meist nicht anerkannt. Eine professionelle Vorbereitung sorgt für Klarheit und reduziert das Risiko unnötiger Konflikte.

Fazit

Wer ein Mietverhältnis beenden will, sollte umsichtig und rechtssicher vorgehen. Ob Eigenbedarf oder Pflichtverletzung – klare Begründungen, dokumentierte Abläufe und formgerechte Schreiben sind der Schlüssel für eine erfolgreiche Kündigung. Im Zweifel hilft ein spezialisierter Blick von außen.

© immonewsfeed

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